Politischer Protest · Amtsgericht Münster · 18. August 2026

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Jeannie.

Hunde sind keine Sachen. Sie sind Familie. Diese Seite ist ein öffentlicher Protest gegen eine kalte Justiz, die fühlende Lebewesen wie Möbelstücke behandelt — und unser Countdown zum Tag der Entscheidung. ✊

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Schwarz-weißes Porträt der Hündin Jeannie, frontal, mit ruhigem Blick in die Kamera.
#KeinInventar
§ 90a BGB REFORM! ✊
Hunde sind kein Hausrat! 🐾

01 — Wer

Wer ist
Jeannie?

Jeannie ist eine treue Corgi-Mischlingshündin, geboren im Jahr 2020. Sie liebt es über alles, durch den tiefen Schnee zu toben und im Wald neue Fährten zu erschnüffeln, hasst nasse Pfoten auf Asphalt und kennt mich, seit sie ein kleiner Welpe war.

Sie ist nicht "ein Hund". Sie ist Familie.

Sie hat zwei Bezugspersonen, zwei Sofas, zwei Lieblingsspaziergänge — und ein unumstößliches Recht auf beide Hälften ihres Lebens. Nach unserer Trennung wurde mir der Kontakt einseitig entzogen. Nun klären Anwälte und Gerichte kalt, was ein fühlendes Familienmitglied wert sein soll. Diese Seite ist mein öffentlicher Protest – und unser gemeinsamer Kampf für Gerechtigkeit. Wir lassen nicht zu, dass ein Hund wie ein Kühlschrank aufgeteilt wird. Hunde sind Familie, und Familie verteidigt man! ✊

LIEBE IST KEIN BESITZ

Jeannies Welt 🐾

Kleine Momente,
großes Glück.

Sie versteht keine Eigentumsrechte, Paragraphen oder Kaufverträge. Sie versteht Liebe, Vertrauen und das gemeinsame Abenteuer – und genau deshalb kämpfen wir für sie. Weil Liebe kein Besitz ist, sondern ein Recht! ✊🐾

02 — Was Spanien längst kapiert hat

Tiere sind
keine Sachen.

Während deutsche Gerichte Hunde im Trennungsfall noch wie Hausrat verteilen, hat Spanien das Familienrecht 2021 grundlegend reformiert. Der Unterschied ist nicht symbolisch.

Spanien

Ley 17/2021 · seit 5. Januar 2022

Tiere sind im Código Civil seitdem "fühlende Wesen" (seres vivos dotados de sensibilidad) — ausdrücklich keine Sachen mehr (Art. 333 bis CC).

In Trennungsverfahren entscheiden Gerichte nach dem Wohl des Tieres. Geteiltes Sorgerecht, Besuchsregelungen und Unterhalt sind explizit vorgesehen (Art. 94 bis CC).

Deutschland

§ 90a BGB · seit 1990, kaum spürbar

"Tiere sind keine Sachen." Schöner Satz. Aber Satz 2 sagt: "entsprechend anzuwenden". In der Praxis: alles wie immer.

Im Trennungsfall greift § 1361a BGB — Hausratsteilung. Der Hund wird zugeteilt wie ein Kühlschrank. Kontaktrecht für die andere Person? Gibt's nicht. Wohl des Tieres? Nebensache.

Vereinfachte Darstellung. Quellen: Ley 17/2021 (BOE-A-2021-20727); §§ 90a, 1361a BGB. Keine Rechtsberatung.

03 — Wenn Gerichte umdenken

Fälle, die
Mut machen.

Es gibt sie — die Urteile, in denen Gerichte Tiere nicht als totes Inventar behandelt haben. Echte Fälle, die zeigen: Ein anderer Weg ist möglich. Und er wird bereits beschritten.

Landgericht Frankenthal (Pfalz)
Az. 2 S 149/22 · Berufung von AG Bad Dürkheim, 1 C 63/22
Urteil vom 12.05.2023 · Rechtskräftig

Ein unverheiratetes Paar hatte gemeinsam einen Labrador angeschafft. Nach der Trennung forderte ein Partner das Wechselmodell im 14-Tage-Rhythmus. Das Gericht entschied: Als Miteigentümer können beide eine Benutzungsregelung nach billigem Ermessen (§ 745 Abs. 2 BGB) verlangen — und das Tierwohl steht dem nicht entgegen.

„Miteigentümer eines Hundes können eine Gebrauchsregelung in Form einer abwechselnden Nutzung verlangen, sofern dies dem Wohl des Tieres nicht widerspricht." — LG Frankenthal
🤝 Wechselmodell bestätigt
Amtsgericht München
Az. 523 F 9430/18
Urteil vom 02.01.2019

Streit um zwei Hunde bei einer Scheidung. Das Gericht wandte zwar § 1361a BGB (Hausratsteilung) an, betonte aber: Weil Tiere Lebewesen sind, ist das Tierwohl die oberste Priorität. Entscheidend ist nicht, wer bezahlt hat, sondern wer die Hauptbezugsperson ist.

„Bei der Billigkeitsentscheidung über die Zuteilung eines Tieres ist dessen Wohl vorrangig zu berücksichtigen. Die Hauptbezugsperson und das vertraute Umfeld sind maßgebend." — AG München
🐾 Tierwohl über Kaufpreis
Amtsgericht Marburg
Az. 74 F 809/23 WH
Beschluss vom 03.11.2023

Nach der Trennung nahm die Ehefrau den Hund „Bruno" (Berner Sennenhund-Rottweiler-Mix) einseitig mit. Das Gericht ordnete die sofortige Rückgabe an den Ehemann an — mit Betonung der Hauptbezugsperson, dem vertrauten Umfeld und der Lebensqualität (Garten).

„Dem Tierwohl entspricht es, dem Antragsteller als Hauptbezugsperson zugewiesen zu werden, zumal dieser über einen Garten verfügt." — AG Marburg
🐾 Sofortige Vollstreckung im Sinne des Tierwohls
OLG Stuttgart
Az. 18 UF 57/19
Beschluss vom 16.04.2019

Die Ehefrau beantragte ein Umgangsrecht mit dem Familienhund. Das OLG lehnte ab: Die Regeln für Kinder-Umgang (§ 1684 BGB) seien nicht analog auf Tiere anwendbar. Ohne nachweisbares Miteigentum bestehe kein Anspruch — egal wie stark die emotionale Bindung.

„Ein Umgangsrecht mit Haustieren ist im geltenden Recht nicht vorgesehen. Eine analoge Anwendung des § 1684 BGB kommt nicht in Betracht." — OLG Stuttgart
⚠️ Deshalb brauchen wir eine Reform
Spanisches Parlament
Ley 17/2021 · BOE-A-2021-20727
In Kraft seit 05. Januar 2022

Spanien hat Tiere im Código Civil zu „fühlenden Wesen" erklärt. Bei Scheidungen entscheiden Richter nach dem Wohl des Tieres — mit geteiltem Sorgerecht, Besuchsregelungen und Unterhalt als rechtlich vorgesehene Instrumente (Art. 94 bis CC).

„Tiere sind fühlende Lebewesen (seres vivos dotados de sensibilidad). Ihr Wohl ist bei Trennungen vorrangig zu berücksichtigen." — Art. 333 bis CC
🌍 Europäisches Vorbild
Schweizerisches Zivilgesetzbuch
Art. 651a ZGB · seit 01.04.2003
Seit 2003 gesetzlich verankert · 23 Jahre Vorsprung

Die Schweiz war Pionierin: Seit 2003 regelt Art. 651a ZGB die Zuteilung von Tieren explizit. Gerichte müssen das Tierwohl als entscheidendes Kriterium heranziehen. Dem anderen Partner steht eine angemessene Entschädigung zu.

„Bei Miteigentum an einem Tier weist das Gericht dieses unter Vorbehalt einer angemessenen Entschädigung derjenigen Partei zu, die dem Tier die bessere Unterbringung gewährleistet." — Art. 651a ZGB
🌍 Seit 2003 — über 20 Jahre Erfahrung
Österreichisches Recht
§ 285a ABGB · seit 1988
Seit 1988 gesetzlich verankert

Österreich erkannte bereits 1988 an: Tiere sind keine Sachen. Im Trennungsfall wird das Wohl des Tieres berücksichtigt — ein Grundsatz, den Deutschland in § 90a BGB übernommen hat, aber in der Praxis kaum umsetzt.

„Tiere sind keine Sachen; sie werden durch besondere Gesetze geschützt." — § 285a ABGB
🌍 Seit 1988 — 38 Jahre Vorsprung

⚖️ Was das für Jeannies Fall bedeutet

Diese Urteile und Gesetze zeigen einen klaren Trend: Gerichte erkennen zunehmend an, dass Tiere keine leblosen Gegenstände sind. Die emotionale Bindung zwischen Mensch und Tier, das Wohl des Tieres und die Bereitschaft zu geteilter Verantwortung — all das sind Argumente, die auch in Jeannies Fall für ein Wechselmodell sprechen. Wir sind auf der richtigen Seite der Geschichte.

Vereinfachte Darstellung. Aktenzeichen und Daten basieren auf öffentlich zugänglichen Gerichtsentscheidungen. Keine Rechtsberatung.

04 — Manifest

Drei Sätze,
auf die wir bestehen.

Gerechtigkeit für Jeannie! ⚖️🐾
01

Weg mit dem Besitzdenken.

Das ist kein Zivilprozess um Eigentum – das ist ein Kampf um die Würde eines Lebewesens. Jeannie wird wie totes Inventar behandelt. "Wer hat den Hund damals bezahlt?" ist die kälteste Frage der Welt, wenn es um ein Familienmitglied geht. Wir lehnen diese emotionale Insolvenzverwaltung entschieden ab.

02

Keine emotionale Enteignung.

Einem Hund eine seiner wichtigsten Bezugspersonen zu entziehen, nur um das eigene Ego zu befriedigen, ist emotionale Ausbeutung. Jeannie versteht keine Kaufverträge, sondern Bindungen. Sie hat ein Recht auf ihr komplettes soziales Umfeld – und wir wehren uns gegen diese einseitige Kontaktsperre.

03

Freie Pfotenwahl.

Schluss mit der zivilrechtlichen Willkür. Wir fordern offene Türen, geteilte Verantwortung und das Ende toxischer Besitzansprüche. Jeannie gehört niemandem außer sich selbst — aber sie hat das unveräußerliche Recht auf uns beide. Dafür gehen wir bis vor das Gericht.

05 — Was du tun kannst

So wird das hier
zu einer Bewegung.

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Je mehr Menschen das hier sehen, desto schwerer wird es, Jeannie zum Möbelstück zu erklären.

Da sein

Die Verhandlung am 18.08.2026 ist öffentlich. Jede Person über 14 darf rein. Volle Bänke schaden niemandem.

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